10.03.2010 |

Maßnahmen zum Schutz der Funktionalität kritischer Netzinfrastrukturen

Der Schutz der Funktionalität kritischer Netzinfrastrukturen muss in zwei Richtungen wirken.
Zum einen muss das Medium Internet als Ziel terroristischer Anschläge geschützt werden.
Zum anderen muss die Kommunikationsstruktur im Falle staatlicher Katastrophen
aufrechterhalten werden, damit die Bürger über empfohlenes Verhalten und
Zwischenberichte in Kenntnis gesetzt werden können.
Die Herausforderung bei dieser Frage bleibt: wer soll die Kompetenz und die Zuständigkeit
im Bereich Schutz von Netzinfrastrukturen haben, zumal Internet kein rein öffentliches Gut
ist, sondern von Privatanbietern zur Verfügung gestellt wird.
Katastrophenschutzprogramme in Sachen Internet wird Regierung und Parlament in den
nächsten Jahren deutlich intensiver beschäftigen. Bereits heute gibt es die zwei
Notfallvorsorge-Informationssysteme, das sogenannte deNIS I und deNIS IIplus. Ersteres ist
ein offenes Internetportal, das über Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen informiert und für
alle Bürger zur Verfügung steht. Zweites ist ein geschlossenes Intranetsystem, das nur einem
begrenzten Benutzerkreis zur Verfügung steht. Dieser Kreis besteht aus Akteuren aus Bund
und Ländern, die bei einer Katastrophe oder Gefahrenlage schnell handlungsfähig sein
müssen.