09.03.2010 |

Rechtsdurchsetzung in weltweiten Netzen

Das Internet ermöglicht den weltweiten Zugriff auf eine Vielzahl rechtmäßig angebotener Daten. Es wird jedoch auch für die Begehung von Straftaten genutzt, etwa zur Verbreitung von gewaltverherrlichenden oder kinderpornographischen Inhalten sowie für Urheberrechtsverletzungen oder die Werbung für terroristische Ziele.

Strafverfolgung ist in der Regel an Landesgrenzen gebunden. Straftäter überwinden jedoch über das Medium Internet diese territorialen Grenzen. Die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten gestaltet sich oft schwierig, da die Kompetenzen der nationalen Sicherheitsbehörden an den Staatsgrenzen enden.

Damit das Internet in der Informationsgesellschaft nicht zu einem rechtsfreien Raum wird, bedarf es der Kooperation der Nationalstaaten untereinander. Dies kann durch Rechtshilfeabkommen und der stärkeren Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen geschehen. So ist etwa die Kooperation mit INHOPE, dem Dachverband von Internet-Beschwerdestellen, weit vielversprechender im Kampf gegen Kinderpornographie im Netz als Netzsperren.